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Einfache steuerliche Standardfragen? Damit kommt KI in der Regel noch klar. Sobald es komplexer wird, versagt sie aber. Welche Lehren Verbraucher daraus für die Praxis ziehen sollten.
Was kann Künstliche Intelligenz (KI) im Hinblick auf Steuern wirklich? Das wollte Prof. Claus Koss, Dozent an der Fakultät Business and Management der OTH Regensburg, herausfinden und hat einen frei verfügbaren Chatbot auf seine Klausur in den Fächern Bilanzierung und Steuerrecht losgelassen. Das Ergebnis: ernüchternd.
Nicht nur, dass der Chatbot für die Beantwortung der Klausur mit rund zwei Stunden mindestens eine halbe Stunde länger gebraucht habe als die Studierenden. Koss habe zudem auch immer wieder nachfragen müssen, um der Maschine klare Antworten zu entlocken.
Immerhin: Standardfragen und typische Fangfragen habe das System zuverlässig bewältigt. Sobald ein Steuerfall allerdings ganzheitlich zu beurteilen war, habe sich ein anderes Bild gezeigt. Dann ist der Professor nach eigenen Angaben ohne weitere Nachfragen nicht zu einer sachgerechten Lösung gekommen. Mehr noch: Ohne die Nachfragen wären die Ergebnisse zudem fehlerhaft gewesen.
Zwei Tests, ein Ergebnis
Koss ist davon überzeugt, dass sich die Ergebnisse seines KI-Praxistests eins zu eins auf die Realität übertragen lassen. Auch bei der Erstellung der eigenen Steuererklärung sollten Verbraucherinnen und Verbraucher sich daher keineswegs blind auf eine KI verlassen. Wer keine eigenen fundierten Steuerkenntnisse hat, sollte darum immer noch weitere Quellen zur Recherche heranziehen - oder einen Profi mit der Aufgabe betrauen.
Koss' Erfahrung deckt sich mit der von Prof. Martin Jacob von der IESE Business School. Jacob hat in einer aktuellen Studie Steuerfragen von einer KI beantworten lassen - für mehr als 40 Länder und deren unterschiedlicher Gesetzgebung. Das Ergebnis war ernüchternd: Die KI konnte nicht zuverlässig ermitteln, ob bestimmte Ausgaben jeweils steuerlich abzugsfähig sind oder nicht. Bei der Erstellung der Steuererklärung ist es aber essenziell, dass die Angaben korrekt sind. Andernfalls können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dafür haftbar gemacht werden. (dpa)





