Finanzen
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Neue Fenster und Türen rein, alte Heizung raus: Eigentümer, die vermieten, können den Erhaltungsaufwand absetzen. Dabei sind Zeiten zu beachten.
Zum Erhaltungsaufwand gehört alles, was die Funktionstüchtigkeit der vermieteten Immobilie sicherstellt. Wie dies die Steuerlast reduzieren kann, haben Kornelia Noack und Monika Hillemacher zusammengefasst.
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