Finanzen
Freie Presse auf Google News folgen
Sie engagieren sich neben Ihrem Beruf noch für eine gute Sache? Dann profitieren Sie jetzt von höheren Freibeträgen. Auch für Spenden gelten Neuerungen. Die wichtigsten Infos.
Ob im Verein, bei der Feuerwehr oder im Testzentrum: Wer für sein Engagement eine Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschale erhält, muss diese in der Steuererklärung angeben. "Allerdings muss nicht jeder einzelne Euro versteuert werden", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.
Registrieren und testen.
Jetzt mit Ihrer Registrierung 1 Monat gratis testen und alle Beiträge lesen.
Schon Abonnent? Melden Sie sich mit ihren Zugangsdaten an.





