Dresden. Knapp 50.600 Sachsen haben 2024 eine Reha abgeschlossen, gut 3750 mehr als im Jahr davor. Wer Anspruch darauf hat, was das kostet und welche Behandlung Patienten erwarten dürfen.
1. Was bringt eine Reha?
Egal, ob Rücken, Psyche, Krebs oder Unfall: Nach einem längeren krankheitsbedingten Ausfall braucht es oft intensive Hilfen, um Arbeitnehmer wieder fit für den Job zu machen oder zumindest um zu verhindern, dass sich ihre Arbeitsfähigkeit weiter verschlechtert. Das soll eine medizinische Rehabilitation, kurz Reha, leisten.
2. Wer hat einen Anspruch auf Reha?
Wessen Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist, der kann eine Reha beantragen. Wer schon einmal eine Reha hatte, der muss in der Regel vier Jahre warten, um die nächste bewilligt zu bekommen. Bei der Antragstellung müssen zudem bestimmte versicherungsrechtliche Bedingungen erfüllt sein, informiert die Deutsche Rentenversicherung: So sind etwa sechs Kalendermonate mit Pflichtbeitragszahlungen an die DRV in den letzten zwei Jahren nötig. Auch darf ein sogenannter Ausschlussgrund nicht vorliegen. Beamte auf Lebenszeit etwa haben keinen Anspruch auf eine medizinische Reha durch die DRV.
3. Was sind die häufigsten Gründe für eine Reha?
Orthopädische Beschwerden etwa an Rücken und Gelenken waren 2024 mit rund 40 Prozent für die meisten Rehas in Sachsen verantwortlich, sowohl bei Männern als auch Frauen. Der zweithäufigste Grund waren onkologische und hämatologische Erkrankungen. Bei Frauen sind sie ursächlich für rund 20 Prozent, bei Männern für rund 19 Prozent der Rehas. Psychische Erkrankungen machen bei Frauen einen Anteil von rund 17 Prozent der abgeschlossenen Reha-Leistungen aus, bei den Männern sind es rund neun Prozent.
4. Wie viele Menschen nehmen derartige Leistungen in Anspruch?
2024 haben in Sachsen 50.586 Menschen, davon etwas mehr Frauen als Männer, eine Reha abgeschlossen. Das waren rund 3750 mehr Menschen als im Vorjahr. Auch bundesweit nehmen Anträge auf eine Reha um sechs Prozent zu, wie der kürzlich veröffentlichte Reha-Atlas der Rentenversicherung zeigt. Begründet werden die steigenden Zahlen mit der demografischen Entwicklung und dem späteren Rentenbeginn.
5. Wie alt sind die Rehabilitanden?
„Das Durchschnittsalter der Rehabilitanden steigt“, sagt Anne-Kathrin Sturm, Sprecherin der Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland. So waren Frauen in Sachsen 2014 durchschnittlich 51,4 Jahre und Männer 50,1 Jahre alt – zehn Jahre später lag das durchschnittliche Alter der Rehabilitandinnen bei 53 Jahren, das der Männer bei 52,1 Jahren. Wenig überraschend: Besonders ausgeprägt ist der Anstieg orthopädischer Krankheiten ab dem 40. Lebensjahr. Bei den hämatologischen sowie Krebserkrankungen beginnt die altersbedingte Zunahme der Erkrankungen bei Frauen etwa um das 50. Lebensjahr und bei Männern um das 55. Lebensjahr herum.
6. Welche Arten der Reha gibt es?
Es wird grundlegend zwischen einer stationären und einer ambulanten Rehabilitation unterschieden. Wer stationär in einer Klinik aufgenommen wird, wohnt, isst und schläft dort während der gesamten Dauer der Behandlung. Diese Reha-Form wird seit Jahrzehnten am meisten genutzt. Sie eignet sich besonders, wenn die Patienten in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind und eine intensive Rundumbetreuung benötigen. „Im Jahr 2024 wurden in Sachsen von 42.236 Personen entsprechende Leistungen abgeschlossen, das sind knapp 84 Prozent“, so Anne-Kathrin Sturm. Die übrigen 16 Prozent entfielen auf ambulante Rehas, was einem Rückgang um drei Prozentpunkte gegenüber 2023 entspricht. Damit steht Sachsen entgegen dem Bundestrend. Deutschlandweit nahmen 2024 rund acht Prozent mehr Menschen als im Vorjahr eine ambulante Reha in Anspruch. Patienten leben bei einer ambulanten Reha zu Hause und fahren täglich zur Therapie in eine Klinik. Medizinisch ist das Therapiespektrum meist identisch. Allerdings ermöglicht es die ambulante Reha, das Gelernte direkt im Alltag anzuwenden sowie Angehörige und niedergelassene Ärzte einzubinden.
7. Wie läuft eine Reha ab?
Die Reha wird in der Regel über die Hausärztin, den Facharzt oder nach einem Krankenhausaufenthalt bei der Rentenversicherung beantragt. Auch Patienten selbst können in Absprache mit ihrem Arzt einen Antrag online stellen. In drei Vierteln der Fälle wird die Reha bewilligt. Der Patient wird dann einer Klinik zugewiesen. Am Anreisetag erfolgt ein Aufnahmegespräch sowie erste Untersuchungen. Auf dieser Basis wird ein individueller Therapieplan erstellt. Der Alltag während der Therapiephase ist meist klar strukturiert. Je nach Reha-Ziel gehören dazu zum Beispiel Physio-, Sport- und Bewegungstherapie, psychologische Gespräche oder Gruppentherapie sowie Schulungen dazu, etwa hinsichtlich Ernährung, Stress und Umgang mit der Krankheit. In einem Abschlussgespräch werden weitere Schritte besprochen, beispielsweise ambulante Therapien, Nachsorgeprogramme oder Empfehlungen für den Alltag und den Beruf. In der Regel dauert eine Reha drei Wochen.
8. Auf welche Behandlungen haben Patienten Anspruch?
„Für bestimmte Erkrankungen sind Mindestdauer und Mindesthäufigkeit der Therapieangebote definiert“, sagt Sturm. Zu den standardisierten Reha-Therapien zählen Programme für Herzerkrankungen, Brustkrebs, Rückenschmerzen, Depressionen, Diabetes, Gelenkersatz in Hüfte und Knie sowie Therapien nach einem Schlaganfall und bei Suchtproblemen. So gelten etwa für Herzkrankheiten mindestens drei Einheiten 90-minütiges Ausdauertraining pro Woche als Mindeststandard. „Die Deutsche Rentenversicherung überprüft regelmäßig die Einhaltung dieser Vorgaben“, so die Sprecherin. Wie die einzelnen Kliniken dabei abschneiden, kann unter www.meine-rehabilitation.de nachgeschaut werden.
9. Können sich Patienten die Reha-Klinik selbst aussuchen?
Im Antrag auf die Reha können Wunschkliniken vermerkt werden. Ein Anspruch ergibt sich daraus jedoch nicht. Nach einer passenden Klinik kann auf der Website www.meine-rehabilitation.de gesucht werden, auf der mehr als 1000 Reha-Einrichtungen aufgelistet sind. Filtern können Versicherte ihre Suche nach Krankheitsbildern, aber zum Beispiel auch danach, ob sie einen Hund mitnehmen dürfen. Und es lässt sich gezielt nach Kliniken in den Bergen oder an der Küste suchen. Wer keine Wunschklinikangibt, bekommt mit dem Bescheid vier Häuser vorgeschlagen. Entscheidet man sich für keines, wird es die Klinik oben in der Liste.
10. Wer bezahlt die Reha?
Dient die Reha der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, ist die Rentenversicherung der Träger. Diese hat nach eigenen Angaben dafür 2024 rund 8,3 Milliarden Euro ausgegeben. Das waren 850 Millionen Euro mehr als im Jahr davor. Etwa 70 Prozent der Aufwendungen entfielen auf medizinische Reha-Leistungen, zehn Prozent auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. 15 Prozent, also 1,25 Milliarden Euro, fielen für Übergangsgeld an. Es wird während einer Reha-Leistung gezahlt, wenn kein Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung besteht. Fünf Prozent entfielen auf die Sozialversicherungsbeiträge für die Rehabilitanden.
- In unserem Gesundheitsnewsletter „quicklebendig“ haben wir unsere Leser in dieser Woche gefragt, ob sie schon einmal zu einer Reha waren und was dort ihrer Meinung nach gut oder schlecht gelaufen ist.
- Die meisten, die schon einmal zur Reha waren, berichten von positiven gesundheitlichen Effekten. Die häufigsten Kritikpunkte: zu wenige Behandlungen wegen Personalmangel und seltene Arzttermine, unpersönlicher Massenbetrieb, keine individuelle Therapie.
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