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Weil der Pay-TV-Anbieter seinen Kunden die Online-Kündigung erschwerte, hatten Verbraucherschützer geklagt. Auch bei anderen großen Unternehmen waren sie schon erfolgreich.
Wenn ein Unternehmen auf seiner Homepage Vertragsabschlüsse anbietet, müssen Kunden auch einen gut sichtbaren Kündigungsbutton dort finden. Damit sollen sie die Möglichkeit haben, ihren Vertrag schnell und unkompliziert zu kündigen. Der Pay-TV-Anbieter Sky Deutschland kommt dieser gesetzlichen Vorgabe nicht nach, wie das Oberlandesgericht...
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