Vorsicht vor Rückruf-Maschen: Aufforderungen zum Rückruf nach einer Kündigung dienen oft nur dazu, Kunden mit neuen Angeboten zum Bleiben zu bewegen.
Vorsicht vor Rückruf-Maschen: Aufforderungen zum Rückruf nach einer Kündigung dienen oft nur dazu, Kunden mit neuen Angeboten zum Bleiben zu bewegen. Bild: Zacharie Scheurer/dpa-tmn
Multimedia
Brief oder Button: So kündigen Sie Ihren Handyvertrag

Freie Presse auf Google News folgen

Mobilfunkanbieter bitten nach Kündigung gerne mal um Rückruf – unnötigerweise, kritisieren Verbraucherschützer. Was dahintersteckt und was Sie tun müssen, damit Ihre Kündigung reibungslos abläuft.

Berlin.

Wer seinen Mobilfunkvertrag kündigt, muss danach nicht noch einmal beim Anbieter anrufen. Darauf weisen die Verbraucherzentralen hin. Trotzdem verunsicherten manche Telekommunikationsunternehmen ihre scheidenden Kunden mit Rückrufbitten.

Solche Aufforderungen und Gespräche seien aber in der Regel reine Werbemaßnahmen. Die Unternehmen hofften, Kunden im Gespräch doch noch zum Bleiben zu bewegen. Notwendig für eine wirksame Kündigung sei so ein Rückruf aber nicht. Das ist auch schon gerichtlich festgestellt worden (Landgericht Kiel, Az.: 14 HKO 42/20).

Kündigung ist bei fristgerechtem Zugang wirksam

Eine Kündigung wird wirksam, sobald sie dem Empfänger fristgerecht zugegangen ist, erklären die Verbraucherschützer. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte die Kündigung per Einwurfeinschreiben oder per Fax mit qualifiziertem Sendebericht verschicken - im Streitfall lässt sich der Zugang so nachweisen. Deshalb die Belege unbedingt aufbewahren. Eine interaktive Briefvorlage, um Mobilfunk-, aber auch Festnetzverträge zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen, findet sich auf "Verbraucherzentrale.de".

Alternativ muss es auf den Anbieter-Webseiten den gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbutton geben, der eine weitere rechtssichere Option darstellt. Dieser muss direkt auf der Seite platziert und frei zugänglich sein, nicht erst nach dem Log-in im Kundenbereich. Viele Anbieter haben ihn ganz unten auf ihre Webseite gesetzt ("Vertrag kündigen").

Ausnahme: Vorsicht vor der Kündigungsvormerkung

Achtung, eine Ausnahme gibt es: Die sogenannte Kündigungsvormerkung ist noch keine echte Kündigung. Und es kann sein, dass Anbieter auch Buttons dafür auf ihrer Webseite platzieren - mitunter auch weiter oben auf der Seite.

Wer online eine sogenannte Kündigungsvormerkung einreicht, hat seinen Vertrag damit noch nicht gekündigt. Bei vielen Anbietern ist dafür zusätzlich ein Anruf nötig. Das Verfahren ist rechtlich unsicher, da es in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der meisten Anbieter nicht vorgesehen ist und dort geregelten Kündigungsformen widerspricht, warnen die Verbraucherzentralen.

Im Streitfall sei ein Nachweis der Kündigung kaum möglich. Auch der vermeintliche Vorteil, dass eine Kündigung per Vormerkung auch noch nach Ablauf der Kündigungsfrist möglich sei, habe für gewöhnlich keine Grundlage in den AGB.

Widersprüche im Kündigungsschreiben nicht vergessen

Nach einer Kündigung erlischt nicht automatisch die Erlaubnis zur Nutzung persönlicher Daten für Werbezwecke. Wer keine Werbeanrufe oder Werbe-E-Mails vom früheren Anbieter erhalten möchte, sollte bereits im Kündigungsschreiben ausdrücklich widersprechen.

Auch der Widerruf der Einwilligung zur Datenweitergabe für Werbezwecke sollte in dem Schreiben erklärt werden. Formulierungshilfen dazu bietet die bereits erwähnte interaktive Briefvorlage. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
Das könnte Sie auch interessieren
10:15 Uhr
3 min.
Freiberger Orgelnacht führt erstmals aufs Land und begeistert Besucher
 4 Bilder
Freiberger Orgelnacht führt erstmals aufs Land und begeistert Besucher - Henry Fairs (l.) gefiel die Langhennersdorfer Kirche mit ihrer Hildebrandt-Orgel sehr gut.
Bei „Silbermanns Landpartie“ besuchte die Gottfried-Silbermann-Gesellschaft Freiberg erstmals Dorfkirchen im Umland. Das neue Konzept kam gut an.
Heike Hubricht
10:10 Uhr
1 min.
Automat mit Pyrotechnik aufgesprengt
Automat mit Pyrotechnik aufgesprengt - Die Polizei kann die Höhe der Beute noch nicht einschätzen. (Symbolbild)
Mitten in der Nacht kracht es in Dresden: Ein Zigarettenautomat fliegt mit in die Luft. Das Ausmaß der Beute ist noch offen.
06.06.2026
1 min.
Weiterer Großmieter öffnet im Chemnitzer Neefepark
Weiterer Großmieter öffnet im Chemnitzer Neefepark - In der Einkaufspassage im Neefepark öffnet ein weiteres Geschäft.
In dem jahrelang von Leerstand gebeutelten Einkaufszentrum zieht wieder Leben ein. Ein neuer Möbelanbieter empfängt ab Samstag Kunden. Die Details.
Benjamin Lummer
05.06.2026
2 min.
Keine Sternstunde: Per Online-Horoskop in die Astro-Abofalle
Keine Sternstunde: Per Online-Horoskop in die Astro-Abofalle - Vorsicht bei Horoskop-Webseiten: Viele Nutzer berichten von unerwarteten Rechnungen und Inkassoschreiben, obwohl sie nur kostenlose oder Test-Angebote genutzt haben.
Horoskop-Webseiten locken teils mit Gratis-Angeboten - doch oft folgt dann eine hohe Rechnung oder sogar ein Inkassoschreiben. Jetzt gilt es, nicht vorschnell zu sein, sondern überlegt zu handeln.
07.06.2026
5 min.
Nach elf Jahren Warten: Vogtländerin erhält eine Spenderniere
Nach elf Jahren Warten: Vogtländerin erhält eine Spenderniere - Ein glücklicher Tag im Jahr 2021: Claudia Hennebach erhält endlich ihre Spenderniere – nach elf Jahren Wartezeit.
Mit 19 erhält Claudia Hennebach eine Diagnose, die alles verändert. Es folgen Dialyse, Arztbesuche und elf Jahre auf der Organspende-Warteliste – bis endlich der Anruf kommt. Warum sie heute positiv zurückblickt.
Louise Wappler
27.05.2026
2 min.
Brauchen Sie noch Kabel-TV? - Viele Verträge laufen aus
Brauchen Sie noch Kabel-TV? - Viele Verträge laufen aus - Viele Haushalte können bis Ende Mai entscheiden, ob sie ihren Kabel-TV-Vertrag kündigen oder verlängern möchten.
Derzeit laufen viele Kabel-TV-Verträge aus. Wer nicht kündigt, verlängert dann vielleicht ungewollt von Monat zu Monat. Was fürs Kabel-TV spricht, was dagegen - und welche Alternativen es gibt.
Mehr Artikel