Fußball
Werden im Fanblock Bengalos gezündet, bittet der DFB anstelle der Störer die Vereine zur Kasse. Und das wird so bleiben, befinden Deutschlands oberste Zivilrichter.
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) darf gegen Vereine auch künftig teils hohe Geldbußen verhängen, wenn deren Anhänger oder Zuschauer Spiele stören. Rechtlich seien die Strafen als reine Präventivmaßnahmen zu bewerten und damit zulässig, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Der unterlegene Kläger FC Carl Zeiss...
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