Freie Presse auf Google News folgen
Das legendäre Aztekenstadion wird zum dritten Mal Schauplatz einer WM-Eröffnung. Doch vor dem Auftaktspiel gibt es Streit - es geht um Logenplätze und einen 99-Jahresvertrag.
Im Zoff um einen 99 Jahre geltenden Vertrag und um besondere Plätze im legendären Aztekenstadion von Mexiko-Stadt zeichnet sich rund eine Woche vor dem WM-Eröffnungsspiel eine Lösung ab. Rund 14.000 Inhaber von Logen und Dauerplätzen hatten ihr Recht geltend gemacht, den Start in das Mega-Turnier und vier weitere WM-Spiele in dem legendären Fußball-Tempel kostenlos sehen zu dürfen. Nun hat der Stadionbetreiber nach eigenen Angaben rund 63 Millionen US-Dollar für die Tickets der Dauerkartenhalter an die FIFA gezahlt.
So kam es zu dem Fast-Jahrhundertvertrag
Als dem Betreiber beim Bau des Stadions in den 1960er Jahren das Geld ausging, verkaufte er 600 Logen und 8.000 einzelne Sitzplätze an finanzstarke Fußballfans. Dafür erhielten sie das Recht, für 99 Jahre (bis 2065) alle Events in dem Stadion kostenlos besuchen zu dürfen.
Allerdings versäumte es der Stadionbetreiber Ollamani, die FIFA über diese Sonderregelung zu informieren. Offenbar wurde befürchtet, dass das Aztekenstadion unter diesen Umständen nicht als Spielstätte für die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 ausgewählt werden könnte.
1970 und 1986 wurden aber bereits zwei WM-Endrunden in dem Stadion eröffnet. Beide Male fanden auch die Endspiele im Aztekenstadion in über 2.200 Metern über dem Meeresspiegel statt. Diesmal ist Mexiko aber nur Mitgastgeber, weitere Spielorte sind in den USA und in Kanada.
Dauerkarteninhaber setzen sich vor Gericht durch
Die Karteninhaber des Aztekenstadions waren mit ihrem Verband "Asociación Mexicana de Titulares de Palcos y Plateas" (AMTPP) sogar vor Gericht gezogen, um ihre Rechte geltend zu machen. Daraufhin hatten die FIFA und der Stadionbetreiber Ollamani das Mitbringen eigener Lebensmittel und Getränke untersagt und im Gegenzug Verpflegungspakete im Wert von mehreren Tausend Dollar angeboten. Zudem hatten sie mit Stadionverboten gedroht, sollten die Dauerkarten auf dem Zweitmarkt veräußert werden. Beide Maßnahmen scheiterten vor Gericht. (dpa)





