Chemnitz
Die ehemalige Chemnitzer Turnerin hatte den Sportmediziner auf 30.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Nun liegen die Urteilsgründe vor. Die juristische Aufarbeitung um Vorwürfe um eine prominente Trainerin ist aber womöglich noch nicht beendet.
Eine Klage der ehemaligen Chemnitzer Turnerin Helene Schäfer-Betz gegen ihren Mediziner ist von der Arzthaftungskammer des Landgerichts Chemnitz abgewiesen worden. Das verkündete die Kammer am Mittwochmorgen. Weder die Kläger- noch die Beklagtenseite war zur Verkündung des Urteils erschienen.
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