Auerbach
Freie Presse auf Google News folgen
Seit 2008 stritt die Stadt mit der Rentenversicherung. Deutschlands höchstes Sozialgericht hat sich Treuens Rechtsauffassung angeschlossen. Das hat Folgen - auch für andere Kommunen in Sachsen.
Müssen für die Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlichen Ortsvorsteher Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden? Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) war davon überzeugt, Treuen bestritt diese Forderung, die anlässlich einer Betriebsprüfung 2007 erhoben worden war. Konkret ging es um die Ortsvorsteher von Hartmannsgrün/Pfaffengrün...
Registrieren und testen.
Jetzt mit Ihrer Registrierung 1 Monat gratis testen und alle Beiträge lesen.
Schon Abonnent? Melden Sie sich mit ihren Zugangsdaten an.





