Auerbach
Freie Presse auf Google News folgen
Weil er einen American Staffordshire Terrier nach Deutschland brachte, stand ein Auerbacher vor dem Amtsgericht.
Auerbach Es ist ein wahres Wortungetüm, gegen das ein in Auerbach lebender bulgarischer Staatsbürger verstoßen hat: Nämlich das Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz von 2001 (abgekürzt HundVerbrEinfG). Es verbietet die Einfuhr sogenannter Kampfhunde in die Bundesrepublik. Der 43-jährige Bulgare hatte im Mai trotzdem einen...
Registrieren und testen.
Jetzt mit Ihrer Registrierung 1 Monat gratis testen und alle Beiträge lesen.
Schon Abonnent? Melden Sie sich mit ihren Zugangsdaten an.





