Auerbach
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Der Eigentümer hatte gegen den geplanten Eingriff in sein Grundrecht geklagt und jetzt Erfolg gehabt. Der Kommune sind Verfahrensfehler unterlaufen. Jetzt geht es von vorn los.
Die Duldungsanordnung der Stadt Rodewisch gegenüber dem Eigentümer des verfallenen Anwesens an der Schloßstraße 5 ist nichtig. Das hat das Verwaltungsgericht Chemnitz am Mittwoch entschieden und damit der Klage des Betroffenen stattgegeben. Die Kammer listete mehrere Verfahrensfehler auf, die der Kommune bei ihrem Plan, den...
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