Auerbach
Die Stadt muss ihre gefasste Verordnung über das Ladenschlussgesetz aufheben und neu überdenken. Das ist der Grund dafür.
Zum Treuener Frühlingsfest am zweiten April-Sonntag dürfen die Geschäfte in der Innenstadt nicht öffnen. Die Gewerkschaft Verdi hatte diesen verkaufsoffenen Sonntag beanstandet. Das Frühlingsfest im Gewerbegebiet sei kein traditionelles Straßenfest im Sinne des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes. Auch sei das betroffene Gebiet nicht exakt...
Registrieren und testen.
Jetzt mit Ihrer Registrierung 1 Monat gratis testen und alle Beiträge lesen.
Schon Abonnent? Melden Sie sich mit ihren Zugangsdaten an.