Oberes Vogtland
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Die Kurstadt hat ihre Gestaltungssatzung überarbeitet und entschlackt. Ein Punkt wurde jedoch neu aufgenommen.
Der Erhalt historischer Gebäudebezeichnungen unterliegt in Bad Elster künftig der städtischen Gestaltungssatzung. Das ist eine Neuerung, die der Stadtrat mit der gründlichen Überarbeitung der 30 Jahre alten Satzung, gültig im Kurbereich der Stadt, beschlossen hat. Die Gebäudenamen sind dabei der einzige neue Passus. „Wir haben sonst...
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