Eine Gesetzesänderung im Kommunalrecht des Freistaats verpflichtet sächsische Kommunen seit dem 20. Februar dazu, Ratsbeschlussvorlagen bereits vor der Beratung ins Internet zu stellen.
Eine Gesetzesänderung im Kommunalrecht des Freistaats verpflichtet sächsische Kommunen seit dem 20. Februar dazu, Ratsbeschlussvorlagen bereits vor der Beratung ins Internet zu stellen. Bild: Jochen Lübke/dpa/Archiv
Oberes Vogtland
Das gläserne Rathaus kommt

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Die Kommunen sind jetzt verpflichtet, Beschlussvorschläge vor den Ratssitzungen zu veröffentlichen. Wie das in der Praxis laufen soll.

Wer kürzlich vor der Sitzung des Schönecker Stadtrates auf der Internetseite der Stadt den Punkt "Stadtrat" aufrief, fand dort nicht nur die Sitzungstermine für Stadtrat und Ausschüsse, sondern erstmals auch die Beschlussvorlagen, die im Rat behandelt werden sollen: Ausbau LPG-Weg Arnoldsgrün, Verzicht auf ein Vorkaufsrecht für ein...
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