Plauen
Freie Presse auf Google News folgen
Bis der letzte Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen seinen Grundsteuerbescheid bekommen hat, dürfte noch einige Zeit vergehen. Währenddessen treiben versendete Bescheide bürokratische Blüten.
Während es für Besitzer von Grundstücken, die der Grundsteuer B unterliegen, völlig selbstverständlich ist, dass der Eigentümer die Steuern an die zuständige Kommune zahlen muss, ticken die Uhren in der Landwirtschaft etwas anders. Gängige Praxis war es bisher, dass die Pächter der Flächen, also Landwirte, die Grundsteuer direkt an die...
Registrieren und testen.
Jetzt mit Ihrer Registrierung 1 Monat gratis testen und alle Beiträge lesen.
Schon Abonnent? Melden Sie sich mit ihren Zugangsdaten an.





