Plauen
Pünktlich zum 1. Mai tritt in Elsterberg eine neue Vergnügungssteuersatzung in Kraft. Was sich dabei ändert, wer davon profitiert und wer künftig tiefer in die Tasche greifen muss.
24 Jahre hatte die Vergnügungssteuersatzung in Elsterberg ihre Gültigkeit. Jetzt wurde sie an neue Bedingungen und gesetzliche Forderungen angepasst. Die Elsterberger Stadträte benötigten zwei Anläufe, um ein mit der Kommunalaufsicht abgestimmtes rechtssicheres Dokument zu beschließen.
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