Plauen
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Für das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen musste sich ein Vogtländer schon vor Amts- und Landgericht verantworten. Einsichtig scheint er noch immer nicht zu sein.
Mit einem mehr als zwei Jahre alten Facebook-Post eines Vogtländers beschäftigte sich das Landgericht Zwickau jetzt zum wiederholten Mal. Dabei setzte das Gericht einen Prozess fort, der eigentlich schon hätte eingestellt werden können.
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