Plauen
Seit Oktober vorigen Jahres sind Springmesser verboten. Die Rückgabe der als gefährlich eingestuften Messer soll binnen eines Jahres im Landratsamt erfolgen. Wie wurde das bisher genutzt und welche Messer sind von dem Verbot ausgenommen?
Der Besitz von Springmessern ist seit 24. Oktober 2024 verboten. Derartige Messer, deren Klinge auf Knopf- oder Hebeldruck aus der Front nach vorn schnellt und festgestellt werden kann, fallen neuerdings unter das Waffengesetz. Wer eines besitzt, kann es noch bis 25. Oktober 2025 sanktionsfrei und anonym im Landratsamt abgeben, teilte die...
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