Plauen
Für den Mord an seiner Ehefrau wurde ein Plauener im August 2024 am Landgericht Zwickau verurteilt. Er legte Revision ein. Jetzt hat der Bundesgerichtshof darüber entschieden.
Das Urteil gegen einen Plauener, der seiner Ehefrau mit einer Armbrust ins Gesicht schoss und ihr mit einem Küchenmesser mehrmals in den Hals stach, bis sie verblutete, ist rechtskräftig. Der in Leipzig ansässige fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Revision des Angeklagten gegen die Entscheidung des Landgerichts Zwickau...
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