Glauchau
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Weil er eine Kuh vernachlässigte, die er gar nicht halten durfte, wurde ein 50-jähriger Hobby- landwirt verurteilt. Zur Berufungsverhandlung erschien der Mann nicht.
Ein Hobbylandwirt aus dem südlichen Landkreis ist am Dienstag vom Landgericht Zwickau wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt worden. Weil der 50 Jahre alte Angeklagte unentschuldigt dem Verhandlungstermin fern blieb, verwarf das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft dessen...
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