Hohenstein-Ernstthal
Gewerbetreibende müssen in Hohenstein-Ernstthal auch in diesem Jahr keine Gebühr zahlen, wenn sie Werbeträger, Warenauslagen, Warenständer, Tische und Sitzgelegenheiten oder Imbiss- und Verkaufswagen aufstellen. Bereits in den Jahren 2021 und 2022 hat die Stadt auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren verzichtet. Händler...
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