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Keine Gebühr für Tische und Auslagen
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Gewerbetreibende müssen in Hohenstein-Ernstthal auch in diesem Jahr keine Gebühr zahlen, wenn sie Werbeträger, Warenauslagen, Warenständer, Tische und Sitzgelegenheiten oder Imbiss- und Verkaufswagen aufstellen. Bereits in den Jahren 2021 und 2022 hat die Stadt auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren verzichtet. Händler sollten damit in der Coronazeit entlastet werden. Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen, die Gebühr auch 2023 auszusetzen. Sondernutzungen müssen normal beantragt werden. Der Bescheid allerdings ergeht gebührenfrei. Oberbürgermeister Lars Kluge (CDU) begründet diesen Schritt mit der schwierigen wirtschaftlichen Lage für Gewerbetreibende, aber auch mit den aktuellen Bemühungen zur Belebung der Innenstadt: "Wir reden über Innenstadtförderung, einen Innenstadtförderer und Konzepte für die Innenstadt. Insofern ist dieser Maßnahme nur konsequent. Die Aussetzung der Sondernutzungsgebühren bedeuten für die Stadt geschätzte Mindereinnahmen von rund 3700 Euro. (czd)