Zwickau
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Ab sofort können sich Partner noch zu Lebzeiten eine gemeinsame Grabstätte aussuchen. Zugleich ändern sich die Gebühren auf den Friedhöfen. Für wen wird es teurer, für wen billiger?
Auf den städtischen Friedhöfen in Zwickau verändert sich die Dauer, für die ein Grab mindestens genutzt werden muss. Bislang waren es 25 Jahre, ab kommendem Jahr 20 Jahre. Die Stadt orientiert sich dabei an die im sächsischen Bestattungsgesetz festgelegte Mindestruhezeit. Einzige Ausnahme sind Kindergräber, die zehn Jahre genutzt werden...
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