Chemnitz
Das Arbeitsgericht Chemnitz hatte vergangene Woche geurteilt, dass die Gewerkschaft auch bei Streiks einen Notdienst für den Schülerverkehr ermöglichen muss. Damit ist diese nicht einverstanden.
Die Lokführergewerkschaft GDL geht im Gerichtsstreit mit der City-Bahn Chemnitz in Berufung. Vergangenen Mittwoch hatte das Arbeitsgericht Chemnitz eine einstweilige Verfügung erlassen, mit der die GDL zur Mitwirkung an einer Notversorgung im Schülerverkehr verpflichtet wird. Dieses Urteil sei der Gewerkschaft am Montag zugestellt worden. Sie...
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