Chemnitz
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Das Sächsische Landesarbeitsgericht bestätigt das Urteil aus erster Instanz in wesentlichen Teilen – unter gewissen Umständen sind Streiks im Schülerverkehr nun aber doch wieder möglich.
Das Sächsische Landesarbeitsgericht hält an einschränkenden Auflagen für die Streiks der Lokführergewerkschaft GDL bei der City-Bahn Chemnitz fest, weicht diese an einigen Stellen aber auf.
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