Annaberg
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Ab dem 1. März dürfen Bäume, die außerhalb des Waldes sowie von Baumschulen oder Gärtnereien stehen, aber auch Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze, nicht mehr gefällt oder komplett zurückgeschnitten werden. Darauf weist die Kreisstadtverwaltung hin. Diese Vorgaben entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz...
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