Annaberg
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Weil sie unter Dreijährige eine Viertelstunde unbeaufsichtigt gelassen hatte, war ihr die Zulassung entzogen worden. Hat sich die Sache trotzdem bereits erledigt? Richter am Verwaltungsgericht müssen das am Freitag prüfen.
Mit der Klage einer Tagesmutter aus dem Erzgebirgskreis müssen sich die Richter am Verwaltungsgericht Chemnitz am Freitagvormittag beschäftigen. Der Klägerin war vor sieben Jahren die Zulassung als Tagesmutter entzogen worden. Dabei stützt sich der beklagte Erzgebirgskreis auf einen einzelnen Fall der mangelhaften Aufsicht.
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