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Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Kreis hat noch keinen genauen Überblick
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen gilt inzwischen mehr als einen Monat. Danach dürften theoretisch nur noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen tätig sein, die genesen oder geimpft beziehungsweise über ein Attest verfügen. In der Praxis sieht das allerdings etwas anders aus.
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