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Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 verlieren ihre Gültigkeit. Betroffene sollten den Umtausch nicht aufschieben – sonst drohen lange Wartezeiten und ein Bußgeld.
Die Uhr tickt: Wer seinen Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt bekam, sollte schnell umtauschen. Denn ab dem 19. Januar 2026 verlieren diese Kartenführerscheine ihre Gültigkeit. Darauf weist das Landratsamt Erzgebirgskreis hin.
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