Friseurmeisterin Stephanie Teumer muss Corona-Hilfen nicht zurückzahlen.
Friseurmeisterin Stephanie Teumer muss Corona-Hilfen nicht zurückzahlen. Foto: Irmela Hennig
Aue
Nach Ärger um Rückzahlung von Corona-Hilfe: Friseurin aus dem Erzgebirge kann aufatmen

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Weil sie während der Corona-Pandemie schließen musste, hatte Stephanie Teumer eine Soforthilfe des Freistaates in Anspruch genommen. Die sollte sie zurücküberweisen. Nun gibt es gute Nachrichten.

Die Erleichterung ist groß bei Stephanie Teumer aus Lauter. Die Friseurmeisterin im Ruhestand muss erhaltene Corona-Hilfen nicht zurückzahlen. 2020 hatte die Selbstständige 5000 Euro bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragt.
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