Marienberg
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Wehrleiter: Rechnung war berechtigt - Kostensatzung zur Entschädigung erbrachter Leistungen soll Anfang Oktober im Gemeindefeuerwehrausschuss beraten werden
Seiffen. Seit knapp 14 Tagen hat die Gemeinde Seiffen das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz schriftlich: Die Einbock Holzwaren GmbH muss die im November 2006 von der Feuerwehr erbrachten Leistungen in Höhe von 5190,91 Euro für die mehrtägigen Löscharbeiten in ihrem Spänebunker nicht bezahlen. Urteil her oder hin: In der Gemeinde ist das...
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