Stollberg
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Eine Maskenverweigerin hat keine Urkundenfälschung begangen, obwohl sie in Gornsdorf ein unseriöses Attest vorgelegt hatte
Eine Maskenverweigerin ist am Montag wegen Verstoßes gegen die zum Tatzeitpunkt im Februar geltende Corona-Schutzverordnung zu einer Geldbuße von 200 Euro verurteilt worden. Außerdem muss die Thalheimerin 20 Prozent der Verfahrenskosten tragen. Damit ging das Verfahren am Amtsgericht in Stollberg glimpflicher für sie aus, als es die...
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