Kommentar
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Dass zwei Gewerkschaften zum Warnstreik aufrufen, ist nichts auszusetzen. Die Art und Weise bietet aber schon Anlass für Kritik.
Um es vorwegzunehmen: Natürlich ist es das gute Recht der Gewerkschaften, in Tarifverhandlungen Druck mit Hilfe von Streiks auszuüben, um die Gegenseite dazu zu bewegen, ihr Angebot nachzubessern. Es ist ein in der Verfassung verankertes Grundrecht. Und ja, die Tarifverhandlungen fallen diesmal wohl etwas härter als in den letzten Jahren, weil...
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