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Karlsruhe: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht, (l-r) Rhona Fetzer, Christine Langenfeld, Peter Müller, Doris König (Vorsitz), Sibylle Kessal-Wulf, Astrid Wallrabenstein und Thomas Offenloch, verkündet das Urteil in Sachen "Desiderius-Erasmus-Stiftung". Laut dem Urteil bedarf die staatliche Förderung politischer Stiftungen eines gesonderten Parlamentsgesetzes.
Karlsruhe: Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht, (l-r) Rhona Fetzer, Christine Langenfeld, Peter Müller, Doris König (Vorsitz), Sibylle Kessal-Wulf, Astrid Wallrabenstein und Thomas Offenloch, verkündet das Urteil in Sachen "Desiderius-Erasmus-Stiftung". Laut dem Urteil bedarf die staatliche Förderung politischer Stiftungen eines gesonderten Parlamentsgesetzes. Bild: Uli Deck/dpa
Kommentar

Ein Mahnbescheid aus Karlsruhe

Tobias Peter über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bezuschussung parteinaher Stiftungen.

Verschwindet eine Wand dadurch, dass man die Augen vor ihr verschließt? Nein - auch wenn politische Parteien sich das gelegentlich selbst suggerieren. Gemeinsam sind sie gerade mit Verve gegen eine solche Wand gelaufen. Die Arbeit der großen parteinahen Stiftungen wird Jahr für Jahr mit Hunderten Millionen von Euro gefördert - weit stärker...
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