Kommentar
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Das Bundesverfassungsgericht hat die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorläufig in Kraft gesetzt. Der Rundfunkbeitrag steigt damit um monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro. Dazu ein Kommentar von Christoph Ulrich.
Das ist eine klare Ansage aus Karlsruhe: Die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt war verfassungswidrig. Für die Richter war das Vorgehen Sachsen-Anhalts eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit. Für Verbraucher hat das eine unangenehme Folge. Bis es eine Neuregelung gibt, steigt der...
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