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Das Bundesverfassungsgericht hat für verfassungswidrig erklärt, dass die Anzahl der Kinder bei den Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung nicht berücksichtigt wird.
Das Bundesverfassungsgericht hat für verfassungswidrig erklärt, dass die Anzahl der Kinder bei den Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung nicht berücksichtigt wird. Bild: Andreas Gebert/dpa/Symbolbild
Kommentar
26.05.2022

Urteil zur Pflegeversicherung: Die Entlastung für Eltern wird sich in Grenzen halten, die Emotionalität des Themas ist dagegen enorm

Über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beitragsentlastung von Eltern in der Pflegeversicherung

Eltern von mehr als einem Kind dürfen bald mit einem neuen Kinderrabatt rechnen. Je mehr Kinder sie haben, desto weniger sollen sie monatlich für ihre gesetzliche Pflegeversicherung zahlen. Wie genau das Rabattsystem gestaffelt sein soll, wird die Bundesregierung zu entscheiden haben. Bei einem in der Region typischen Durchschnittsgehalt in...
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