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Reformplan für die Pflege – mit Mehrbelastungen

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Die gesetzliche Pflegeversicherung steckt in chronischen Finanznöten – viele Pflegebedürftige wegen steigender Eigenanteile allerdings auch. Nun liegt ein Reformkonzept der Ministerin auf dem Tisch.

Berlin.

Zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung müssen sich Heimbewohner, Gutverdiener und Menschen ohne Kinder auf Mehrbelastungen einstellen. Das sehen Gesetzespläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor, die Milliarden-Lücken schließen und erneute allgemeine Beitragsanhebungen vermeiden sollen. Kommen sollen auch höhere Schwellen bei Neu-Einstufungen in Pflegegrade und verstärkte Vorbeugung. Die regulären Zahlungen der Pflegekassen sollen künftig jährlich gemäß der Inflation steigen.

Das Ministerium gab einen Entwurf in die Abstimmung in der Regierung, der auf eine Kombination aus Ausgabenbremsen und zusätzlichen Einnahmen zielt. Hintergrund ist eine weitere Zuspitzung der Finanzlage der Pflegeversicherung. So wird für 2027 ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro erwartet. Mit einem extra Risiko-Puffer auch wegen der schwachen Wirtschaftslage soll das Gesetz einen Finanzbedarf von insgesamt 11,2 Milliarden Euro abdecken. Ein Überblick:

Pflegebeiträge I

Die jüngste allgemeine Beitragsanhebung kam Anfang 2025 um 0,2 Punkte. Der Beitrag liegt jetzt bei einem Kind bei 3,6 Prozent des Bruttolohns, für Menschen ohne Kinder gilt ein Zuschlag von 0,6 Punkten. Dieser soll zum 1. Januar 2027 auf 0,7 Punkte erhöht werden, so dass der Kinderlosen-Beitrag auf 4,3 Prozent steigt. Dies soll 2027 Mehreinnahmen von 1,1 Milliarden Euro einbringen. Arbeitgeber sollen künftig auch für Minijobber Pflegebeiträge zahlen müssen. 

Pflegebeiträge II

Wie bei der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung sollen Gutverdiener stärker herangezogen werden. Dafür soll die Grenze des Monatsgehalts, bis zu der Pflegebeiträge fällig werden, 2027 angehoben werden. Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern soll eingeschränkt werden. Bleiben soll sie für Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag und von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter. Für andere bisher mitversicherte Partner soll das Beitrag zahlende Familienmitglied ab 2028 einen Zuschlag von 0,52 Prozent zahlen.

Spürbare Entlastungen für Heimbewohner kommen vorerst nicht. (Archivbild)
Spürbare Entlastungen für Heimbewohner kommen vorerst nicht. (Archivbild) Bild: Sebastian Kahnert/dpa

Pflege im Heim

Vielen Pflegebedürftigen machen immer höhere Eigenanteile zu schaffen. Denn die Pflegeversicherung trägt, anders als die gesetzliche Krankenversicherung, nur einen Teil der Kosten. Als Entlastung für Heimbewohner gibt es gestaffelte Zuschläge, die mit der Aufenthaltsdauer steigen. Hier ist eine Streckung von je sechs Monaten geplant: So soll der Eigenanteil für die reine Pflege nicht in den ersten 12 Monaten, sondern den ersten 18 Monaten um 15 Prozent gedrückt werden. Die stärkste Entlastung von 75 Prozent soll dann auch nicht schon ab dem vierten Jahr im Heim greifen, sondern sechs Monate später. Insgesamt soll das die Pflegekassen im kommenden Jahr um 2,6 Milliarden Euro entlasten. 

Pflegeleistungen

Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen künftig nicht mehr punktuell per Gesetz an die Kostenentwicklung angepasst werden, sondern ab 2028 nach einem neuen Mechanismus. Kommen soll dann eine jährliche Erhöhung gemäß der Inflationsentwicklung, und zwar jeweils zum 1. Juli wie bei der regelmäßigen Rentenerhöhung. Das soll helfen, den Anstieg der Eigenanteile abzufedern.

Pflege-Einstufungen

Eine Reform von 2017 gilt als ein wesentlicher Grund dafür, dass die Zahl der Pflegebedürftigen rasant auf mehr als sechs Millionen gestiegen ist. Seitdem stark erweiterte Kriterien für das Feststellen einer Pflegebedürftigkeit sollen – wie damals von Experten empfohlen – nun für Neu-Einstufungen enger gefasst werden. Es gelte umfassender Bestandsschutz, heißt es aus dem Ministerium. Niemand verliere wegen neuer Schwellenwerte seinen anerkannten Pflegegrad.

Vorbeugung

Im Blick steht auch eine stärkere Vermeidung von Pflegebedürftigkeit, wie aus dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Entwurf hervorgeht. So soll für die Pflege daheim ein Anspruch auf "Pflegebegleitung" durch professionelle Kräfte kommen, um gesundheitliche Verschlechterungen früher zu erkennen. Beim leichtesten Pflegegrad 1 soll dafür der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat wegfallen. Versicherte ab 60 Jahren sollen Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen gezielt zu altersbedingten Erkrankungen bekommen. 

Ministerin Warken setzt auf Ausgabenbremsen und zusätzliche Einnahmen. (Archivbild)
Ministerin Warken setzt auf Ausgabenbremsen und zusätzliche Einnahmen. (Archivbild) Bild: Sebastian Gollnow/dpa

Weitere Regelungen 

Die Pflegekassen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für Menschen, die Angehörige pflegen – diese Zahlungen sollen gekürzt werden. Ausgesetzt werden soll die Vorgabe, dass nur Heime Versorgungsverträge mit Pflegekassen schließen dürfen, die Pflegekräfte nach Tarifvertrag oder ähnlich bezahlen. Hintergrund ist auch, dass stark gestiegene Löhne auf Eigenanteile der Heimbewohner durchschlagen. Im Blick steht außerdem, die Kommunen von Sozialhilfezahlungen zu entlasten. Dafür soll in einem separaten Gesetz die Regel zurückgenommen werden, dass erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro auf Vermögen von Kindern zurückgegriffen werden kann.

Reaktionen

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen, der auch die Pflegekassen vertritt, warnte: "Bei der Pflege brennt die Hütte." Der Entwurf enthalte einige Instrumente, mit denen das Löschen beginnen könne. Das Paket sei aber unausgewogen zulasten von Pflegebedürftigen und Beitragszahlern. In der schwarz-roten Koalition zeichnen sich Debatten ab. Die parlamentarischen Beratungen müssen genutzt werden, um die Reform finanziell tragfähiger und gerechter auszugestalten, sagte SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis. (dpa)

© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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