Flöha
Die Ortsumgehung zwischen Chemnitz und Freiberg darf zunächst nicht weitergebaut werden. Wie geht es jetzt weiter? So steht es um die Klage der Naturschutzverbände:
Das Bundesverwaltungsgericht hat die letzte Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Weiterbau der Ortsumfahrung Flöha abgewiesen. Zugleich aber ist der vorliegende Planfeststellungsbeschluss nach Ansicht des 9. Senats rechtswidrig und nicht vollziehbar.
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