Flöha
Die Quarantäne-Regeln für kleine Kinder sind gelockert worden. Doch im Fall der Fälle können Einrichtungen personell an ihre Grenzen geraten.
Leere Gruppenräume, Aushänge an verschlossenen Türen - diese Erinnerungen aus dem Corona-Winter vor einem Jahr sollen eben das bleiben: Erinnerungen. Dazu soll die Allgemeinverfügung des Landkreises vom 30. September dienen. Wenn in einer Betreuungseinrichtung ein Fall auftritt, wird nur das betroffene Kind zu Hause isoliert - und die Erzieher...
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