Flöha
Wegen der Grundsteuerreform wurden zu Beginn des Jahres teils die Hebesätze gesenkt. Um gut wirtschaften zu können, müssen sie nun angepasst werden.
Der Stadtrat soll die Satzung über die Hebesätze beschließen. Die Verwaltung schlägt vor, den Satz für die Grundsteuer A von 260 auf 300 Prozent anzuheben, für die Grundsteuer B von 410 auf 440, den für die Gewerbesteuer von 390 auf 405. Grundsteuer B wird für bebaute und unbebaute Grundstücke erhoben. A wird für Betriebe der Land- und...
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