Freiberg
Die junge Mutter war wegen Totschlags durch Unterlassen verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof fordert nun, eventuelle mildernde Umstände zu prüfen.
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung einer jungen Mutter aus dem Raum Freiberg wegen Totschlags durch Unterlassen teilweise aufgehoben. Die Richter in Karlsruhe haben entschieden, dass am Landgericht Chemnitz erneut über den Fall zu verhandeln ist. Die damals 22-Jährige war am 1. Dezember vorigen Jahres zu einer Jugendstrafe von zwei...
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