Mittweida
Cybermobbing: Wenn private Fotos der Ex-Partnerin in Instagram landen
Für die Justiz ist das kein Kavaliersdelikt, wenn unerlaubt Aufnahmen aus dem persönlichen Bereich in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden. Das zeigt ein Fall, der am Döbelner Amtsgericht verhandelt wurde. Ein Experte der digitalen Forensik hat dazu einen entscheidenden Rat.
Für viele Nutzer von sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram oder TikTok mag es immer noch wie ein Kavaliersdelikt erscheinen: Private Fotos von Dritten zu veröffentlichen - im schlimmsten Fall peinliche oder intime Aufnahmen. Doch solche Fälle, die unter dem Begriff Cybermobbing bekannt sind, werden durchaus von Paragrafen des...
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