Mittweida
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Pflegebetriebe müssen jetzt ungeimpfte Beschäftigte melden. Der bürokratische Akt bleibt vorerst ohne praktische Folgen.
Am Dienstag ist die Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen in Kraft getreten. In der Praxis ändert sich für den Betrieb von Krankenhäusern, Seniorenheimen und anderen Einrichtungen vorerst nichts. Denn das Gesundheitsamt des Kreises wird nicht automatisch Beschäftigungsverbote für Mitarbeiterinnen...
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