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Mittweida: Sport- und Kulturbetrieb wird wieder Teil der Verwaltung

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Neue Steuerverpflichtungen machen einen eigenständigen Sport- und Kulturbetrieb unrentabel für die Stadt. Sie integriert dessen Aufgaben wieder in die Verwaltung. Hat das Auswirkungen auf die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen oder bei Kulturveranstaltungen?

Mittweida.

Bürgern wird die neue Umsatzsteuerpflicht für Kommunen auffallen, wenn sie mehr zahlen müssen: Nämlich 19 Prozent Mehrwertsteuer für Gebühren und Entgelte für Leistungen aus öffentlicher Hand. Damit kein unlauterer Wettbewerb gegenüber privaten Dienstleistern herrscht, müssen Kommunen künftig Umsatzsteuer abführen. Eigentlich sollte diese Steuerpflicht ab Jahresbeginn greifen, jedoch wurde im Dezember noch kurzfristig eine weitere Übergangsfrist von zwei Jahren beschlossen - zu spät für manche Kommunen, die sich schon eingestellt hatten.

In Mittweida hat das Auswirkungen auf die Verwaltung: Der Sport- und Kulturbetrieb wird wieder eingegliedert in die Stadtverwaltung. Auswirkungen auf die Nutzung der Sporthallen und Sportplätze oder die Kulturveranstaltungen soll dies allerdings nicht haben. Vielmehr handele es sich um einen verwaltungstechnischen Akt. Der Grund ist die Gesetzesänderung: "Mit Einführung der Umsatzsteuer für juristische Personen des öffentlichen Rechts ist die Stadt Mittweida zum 1. Januar 2023 in Teilen umsatzsteuerpflichtig geworden", erklärt Pressesprecherin Francis Pohl auf Nachfrage. Bis dato war das nur der wirtschaftlich getrennt geführte Eigenbetrieb.

Da dieser und die Stadtverwaltung nunmehr gleich behandelt werden, sei eine gesonderte Führung der Geschäftsvorgänge aus steuerlicher Sicht nicht mehr notwendig. Durch die Eingliederung entfalle es, zwei getrennte Buchhaltungen zu führen. Zudem brauche es neben dem Haushaltsplan der Stadt zukünftig keinen gesonderten Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb oder zwei Jahresabschlüsse. Dieser Mehraufwand entfalle, erklärt Pohl, und somit entfielen auch Kosten.

Um unter anderen den stark gestiegenen Betriebskosten durch Strom und Gas zu begegnen, war im vergangenen Juli eine Haushaltssperre für die Stadt ausgesprochen worden. Diese sei Ende 2022 ausgelaufen, erklärt Pohl auf Nachfrage. Für 2023 werde es dafür einen Nachtragshaushalt geben.

Auswirkungen auf die Eintrittspreise zu städtischen Einrichtungen wie dem Freibad hatten die gestiegenen Betriebskosten laut Pohl bislang noch nicht. Lediglich die Gebührensatzung für das Stadtmuseum sei geändert worden, die nun das Ausstellungsgebäude in der Kirchstraße 16 preislich mit einbezieht. (niem)

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