Deutschland
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil lebenslanger Haft bei besonderer Schwere der Schuld gegen die Rechtsterroristin Beate Zschäpe bestätigt. Gegen einen ihrer Mitangeklagten aber wird nachverhandelt.
Holger G. war nicht nur Terror-Unterstützer. Im Strafverfahren zum sogenannten "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) wurde der Angeklagte, der dem NSU-Kerntrio Ausweispapiere und eine Schusswaffe beschaffte, auch zu einer Art Kronzeuge. Er bezeugte jene Umstände, die fürs Oberlandesgericht München den Grundstein setzten, der inzwischen in...
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