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In ihrem Jahresbericht zieht die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman eine beunruhigende Bilanz. Rassistische Einstellungen seien dabei, sich zu verfestigen, sagt sie.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verzeichnet so viele Fälle wie nie zuvor. 13.067 Menschen wandten sich 2025 an die Beratung, weil sie sich wegen ihrer Hautfarbe oder ihrer Religion, wegen Geschlecht, Alter oder anderen Merkmalen diskriminiert sahen. Das waren 15 Prozent mehr als im Jahr davor, wie die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman mitteilte. Am häufigsten waren Anfragen wegen rassistischer Diskriminierung - 4.571 Fälle oder 43 Prozent aller Anfragen fielen allein in diese Kategorie.
"Rassistische Einstellungen verfestigen sich und führen zu deutlich heftiger erlebter Diskriminierung", erklärte Ataman. Gemeint sind rassistische Beleidigungen, Abwertungen oder Benachteiligung zum Beispiel am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche oder im Gesundheitswesen. Das schade nicht nur den betroffenen Menschen, sondern auch der Wirtschaft und der Gesellschaft insgesamt, sagte Ataman.
Nachteile für Menschen mit Behinderungen
Von allen Anfragen bezogen sich 27 Prozent - 3.015 Fälle - auf eine mutmaßliche Benachteiligung wegen einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit. 2.407 Menschen sahen sich wegen des Geschlechts benachteiligt, etwa 22 Prozent der Fälle.
Geht es um Situationen, in denen Diskriminierung erlebt wird, liegt das Arbeitsumfeld an Nummer eins (3.600 Anfragen), zum Beispiel wegen diskriminierender Stellenausschreibungen oder Absagen. Zweitgrößte Fallgruppe sind Benachteiligungen beim "Zugang zu Gütern und Dienstleistungen", also etwa beim Einkaufen oder der Wohnungssuche.
Klage möglich
Die Antidiskriminierungsstelle bietet Beratung bei vermuteten Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG, das seit 2006 in Kraft ist. Die Fallzahl hängt also auch davon ab, wie viele Menschen in solchen Situationen Hilfe suchen. Die Beratung soll deutlich machen, welchen Schutz das Gesetz bietet. Bei Verstößen kann man nach Zivilrecht klagen, zum Beispiel auf eine Entschädigung. Kontakte mit staatlichen Stellen fallen nicht unter das AGG.
Anfang Mai hatte das Bundeskabinett eine AGG-Reform auf den Weg gebracht. Kern ist eine Fristverlängerung: Künftig soll man vier statt zwei Monate Zeit haben, um Ansprüche geltend zu machen. Ataman hält die Novelle jedoch für unzureichend. (dpa)





