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Sechster Strafsenat schöpfte die Frist von 93 Wochen fast auf den Tag genau aus und reichte am Dienstag das schriftliche Urteil ein
93 Wochen nach dem Urteilspruch im Prozess zum Terror des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) liegt die schriftliche Begründung vor. Wie das Oberlandesgericht München mitteilte, reichte der 6. Strafsenat mit dem Vorsitzenden Richter Manfred Götzl das 3025 Seiten starke Papier am Dienstag ein. Es werde "in Kürze" an die Beteiligten des...
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