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Für den Bundesfinanzhof handelt es sich um eine zulässige Ergänzungsabgabe - Verfassungsbeschwerde möglich
Der Solidaritätszuschlag kann bleiben - das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Die Bundesregierung kann damit weiter auf jährliche Einnahmen im zweistelligen Milliardenbereich bauen und muss auch nichts zurückzahlen. Die "Freie Presse" beantwortet die wichtigsten Fragen.
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