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Gutachten im Fall Fabian: Erstochen und verbrannt

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Fabians Mutter hatte den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt. Dem folgte das Gericht nicht. Das rechtsmedizinische Gutachten zum Leichnam des Jungen wurde öffentlich vorgestellt.

Rostock.

   Mit sechs Messerstichen ist der achtjährige Fabian im Oktober vergangenen Jahres getötet worden. Das Kind sei in der Folge verblutet, erläuterte der Rechtsmediziner in seinem Gutachten vor dem Rostocker Landgericht zur Todesursache. Es seien keine Anhaltspunkte für eine Abwehr gefunden worden. Bei der Tatwaffe handle es sich vermutlich um ein einschneidiges Messer mit einer Klingenlänge von 10 bis 15 Zentimetern und einer Breite von etwa zwei Zentimetern. 

Die gerichtliche Sektion erfolgte am 15. Oktober 2025, einen Tag nach dem Auffinden des Leichnams. Durch die "postmortale Hitzeschädigung" sei die Befunderhebung und -beurteilung erheblich erschwert worden, betonte der Mediziner. Er geht davon aus, dass die tödlichen Stiche frontal ausgeführt wurden. Dazu sei nahezu jeder in der Lage, der nicht an den Armen gelähmt sei. 

Brandgutachten vorgestellt

Der Leichnam des an einem Tümpel bei Klein Upahl (Landkreis Rostock) gefundenen Kindes war nach dessen Tod angezündet worden. Des Mordes angeklagt ist eine 30-jährige Frau, die bislang zu den Vorwürfen schweigt. Laut Anklage soll sie den Leichnam mit flüssigem Grillanzünder überschüttet und in Brand gesetzt haben. 

Ein Brandsachverständiger sagte aber aus, dass er am Fundort keine Reste von Brandbeschleunigern festgestellt habe. Allerdings sei das nichts Ungewöhnliches, da sich Brandbeschleuniger je nach Menge, Witterung und Zeit verflüchtige und verdunste. Auch sei intensiv nach Zündmitteln wie Streichhölzern oder Feuerzeug gesucht, aber nichts gefunden worden. 

Der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer ist Richter Holger Schütt.
Der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer ist Richter Holger Schütt. Bild: Jens Büttner/dpa

Die Schwurgerichtskammer hatte am Vormittag einen Antrag von Fabians Mutter auf Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer des rechtsmedizinischen Gutachtens abgelehnt. Die Bilder von dem verbrannten Leichnam des Jungen seien bereits in den vorangegangenen Verhandlungstagen gezeigt worden und somit auch der Öffentlichkeit bekannt, sagte Richter Holger Schütt. 

Es gebe zwar auch postmortal ein schutzwürdiges Interesse, das im vorliegenden Fall aber mit der Inaugenscheinnahme der Bilder des Gutachtens nur geringfügig verletzt werde. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, die Art und Weise der Tötung sei für die grundsätzliche Einordnung der Spurenlage von essenzieller Bedeutung. Die Beweisaufnahme solle öffentlich sein.

Die Rechtsanwältin der Nebenklage, Christine Habetha, hatte im Namen von Fabians der Mutter den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt.
Die Rechtsanwältin der Nebenklage, Christine Habetha, hatte im Namen von Fabians der Mutter den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt. Bild: Jens Büttner/dpa

Die Anwältin der als Nebenklägerin vertretenen Mutter hatte dagegen zur Antragsbegründung auf das postmortale Persönlichkeitsrecht verwiesen. Damit solle die Menschenwürde geschützt werden. Dahinter müsse das Interesse der Öffentlichkeit zurücktreten.

Der Leichnam des Kindes lag umgeben von einem Acker am Rand eines kleinen Tümpels, der von außen durch Sträucher verdeckt und nur schwer einsehbar war. Fabian war am 10. Oktober verschwunden und erst nach vier Tagen intensiver Suche gefunden worden. 

Die Angeklagte selbst war es, die am 14. Oktober die Polizei informierte und zum Fundort führte. Sie und eine Bekannte hatten damals angegeben, mit Hunden spazieren gewesen zu sein, als sie den leblosen Körper entdeckt hätten, wie ein Polizist am vergangenen Dienstag als Zeuge vor Gericht in Rostock sagte.

Zeuge soll über Beziehung aussagen

Der Prozess begann am 28. April. Es sind Verhandlungstage bis 10. September angesetzt. Fortgesetzt wird die Verhandlung am 9. Juni. Dann ist unter anderem ein Bekannter der Angeklagten als Zeuge geladen. Der Zeuge soll Aussagen zur Beziehung der Angeklagten zu dem Opfer und dessen Vater machen. 

Die 30-Jährige und der Vater hatten bis August 2025 etwa vier Jahre lang eine Beziehung. Nach einer Trennung sind sie inzwischen wieder ein Paar. Der Vater glaubt nach eigenen Worten an die Unschuld der Angeklagten. (dpa)

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