Sachsen
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Zwar scheiterte Arvid Samtleben am Mittwoch mit seiner Klage auf Neuwahl vor Gericht. Es gab ihm aber zugleich recht. Und nun?
Dass der Sächsische Verfassungsgerichtshof die Landtagswahl 2014 für ungültig erklären und eine Neuwahl für notwendig halten würde, hatte niemand ernsthaft erwartet. Insofern überraschte es nicht, als Gerichtspräsidentin Birgit Munz am Mittwoch die Wahlprüfungsbeschwerde des einstigen AfD-Kandidaten Arvid Samtleben zurückwies.
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